So kommen Sie zu Ihrem Geld
1. Bezahlung der Honorarnote
Zunächst wird die gesamte Honorarnote an die Wahlärztin/den Wahlarzt bezahlt.
2. Weiterleitung der Unterlagen
Folgende Unterlagen können Sie innerhalb von 42 Monaten bei Ihrer Sozialversicherung einreichen:
- Ihre bezahlte Originalhonorarnote mit Ihren Daten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer) sowie die Diagnose und detaillierte Angaben über die erbrachten medizinischen Leistungen
- Zahlungsnachweis (Saldierungsvermerk, Vermerk auf der Honorarnote, Bankomat-Beleg)
3. Erhalt der Rückerstattung
Ein Teil der angefallenen Kosten wird von der Krankenkasse rückerstattet und auf Ihr Konto überwiesen. Es handelt sich hierbei um 80% der dem Leistungskatalog der jeweiligen Kasse entsprechenden Tarife.