Allgemeines
Erläuterungen
Kein Vertrag mit einer Krankenkasse.
Wahlärztinnen und Wahlärzte haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Somit agiert jede/jeder als selbstständige/r Unternehmerin/Unternehmer.
Honorierung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.
Ihre Wahlärztin/Ihr Wahlarzt verrechnet das vereinbarte Honorar. Sie haben die Möglichkeit, eine Kostenrückerstattung bei Ihrer Sozialversicherung zu beantragen.
Wahlärztin/Wahlarzt aller Kassen.
Dieser Begriff darf nicht falsch verstanden werden. Er drückt aus, dass Sie bei allen Krankenkassen die Möglichkeit einer Rückerstattung haben.
Wahlärztin/Wahlarzt = Privatärztin/Privatarzt?
Nein, das stimmt nicht. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Sie bei einer Privatärztin/Privatarzt kein Recht auf eine Kostenrückerstattung haben. Das ist der Fall, wenn gleichzeitig eine Ordination mit Kassenvertrag besteht.
Wahlarztrezepte
können wie Kassenrezepte in der Apotheke eingelöst werden.